Liebe Freund*innen des Tanzens!  

Ab September starten wir unser Montags-Tanztraining wieder im Ballsaal im Haus 37 im Vauban. Wenn ihr teilnehmen wollt, müsst ihr euch dort in die Adressliste eintragen und einen 3G (genesen, geimpft, getestet (nur PCR-Test)) Nachweis mitbringen. Im Eingangsbereich und Vorraum besteht Maskenpflicht, beim Tanzen selbst darf die Maske abgelegt werden.  

Liebe Grüße und auf ein Wiedersehen beim Tanzen
euer Vorstand

Hygienekonzept Tanztraining Siebenschritt e. V.


Im Verein Schiebenschritt e. V. werden internationale Volkstänze gelernt und geübt. Aufgrund der besonderen SARS-CoV-2-(Corona)-Infektionslage ist folgendes Hygienekonzept verbindlich einzuhalten.

  1. Zu Beginn der Veranstaltung sind von jeder Teilnehmer*in die eigenen Kontaktdaten anzugeben und die Zustimmung zur Aufnahme, Speicherung und ggf. Weitergabe der Daten ans Gesundheitsamt sowie zur Einhaltung dieser Hygieneregeln mittels Unterschrift zu bestätigen. Hier wird auch bestätigt, dass weder ein Kontakt zu Corona-Infizierten besteht, innerhalb der letzten 14 Tage bestand, noch Symptome eines Atemweginfekts oder erhöhte Temperatur zum Zeitpunkt des Trainings besteht. Die Teilnehmer*innen-Kontaktliste wird 3 Wochen lang aufbewahrt, um Daten ggf. an das Gesundheitsamt weiter zu geben. Danach wird sie gelöscht bzw. vernichtet.
  1. Zusätzlich wird von jeder nicht geimpften oder genesenen Teilnehmer*in ein Nachweis eines tagesaktuellen negativen Corona-PCR-Test verlangt. Personen ohne diesen Nachweis können ausdrücklich nicht teilnehmen.
  1. Teilnehmer*innen, die innerhalb von 14 Tagen nach einem Tanztraining positiv auf Corona getestet werden, melden sich unverzüglich selbständig beim Vereinsvorstand, der daraufhin das Gesundheitsamt über die Kontaktpersonen informiert.
  1. Alle Teinnehmer*innen sind aufgefordert Desinfektionsmittel mitzubringen und sich vor Körperkontakt mit über die feste Partner*in hinausgenden Tänzer*innen die Hände zu desinfizieren.
  1. Teilnehmer*innen die gerade nicht tanzen (auch Musizierende) halten einen Abstand von 1,5 m und tragen einen MNS.
  1. Die Einhaltung dieser Regeln, die Datenaufnahme, sowie die PCR-Testnachweise werden von Vertreter*innen bzw. Beauftragten des Vorstandes kontrolliert. Diese Beauftragten sind verpflichtet, Personen zur Teilnahme am Tanztraining nicht zuzulassen bzw. bei Nichteinhalten von Regeln von diesem auszuschließen.